Übernahme von GEMA-Gebühren durch das Land NRW

Mail der Bundesgeschäftsstelle:

Liebe Bezirksbundesmeister*innen,

das NRW-Heimatministerium hat für die im Land Nordrhein-Westfalen ansässigen Vereine folgende Pressemitteilung am 12.06.2026 veröffentlicht:

„Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben mit Wirkung zum 1. Juli 2026 einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der Vereine und Ehrenamtliche bei der Durchführung bestimmter Veranstaltungen finanziell entlasten wird. Ziel ist, das Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen werden. Das Ministerium stellt für die Finanzierung bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro zur Verfügung. …“

Der weitere Text ist auf der Homepage des BHDS unter:
https://www.bund-bruderschaften.de/detail/GEMA-Pauschalvertrag-schafft-finanzielle-Entlastung-fuer-Vereine-in-Nordrhein-Westfalen/ abrufbar.

Hier gibt es auch den Link zur GEMA, mit dem die Voraussetzungen für den Nachlass abrufbar sind. Für Festumzüge gilt dieser Nachlass z.B. nicht!
https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw

Bei der Anmeldung der Veranstaltung auf der GEMA-Seite greift zunächst der Rahmenvertrag des BHDS mit der GEMA. Sind die Voraussetzungen für den Nachlass der Gebühren gegeben, übernimmt das Land NRW dann die restlichen Gebühren.

Bitte geben Sie diese Informationen in Ihre Bruderschaften weiter!


Beste Grüße aus Leverkusen
Michael Pfankuch



Michael Pfankuch
Leiter Bundesgeschäftsstelle

Bund der Historischen
Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
Am Kreispark 22
51379 Leverkusen

Tel. 02171 7215 15
Fax 02171 7215 20

www.bund-bruderschaften.de
michael.pfankuch@bund-bruderschaften.de

Amtsgericht Köln, VR 4219
Vorstand: Robert Hoppe, Wolfgang Genenger, Franz Heinrichsmeier, Josef Cremer, Torsten Bogedain


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert